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Dr. Armin Hofhansel
Mit der Entscheidung 2013/156 der chinesischen Behörden wird die Einfuhr von Eschenholz (Roh- und Schnittholz) u.a. aus Deutschland nach China untersagt.
Das heißt, dass aus Deutschland kein Eschenholz mehr nach China geliefert werden darf.
Es werden keine Pflanzengesundheitszeugnisse (PGZ) mehr ausgestellt!