Ackerbau – Richtiges Stoppelmanagement
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 04.08.2022
Aktueller Hinweis und regional gültige Empfehlungen für ein geeignetes Stoppelmanagement heute für den Landkreis Göppingen von T. Kielmann, renommierter Pflanzschutzfachmann am Landwirtschaftsamt in Göppingen.
Nach der Ernte sollten die ausgefallenen Samen, z.B. von Ackerfuchsschwanz oder auch Ausfallraps, zum Keimen angeregt werden. Allerdings darf dazu der Boden nur minimal bearbeitet werden (max. 1-2 cm), da die vergrabenen bzw. zugeschütteten Samen sonst in eine Keimruhe fallen und dann erst Wochen, Monate oder sogar mehrere Jahre später unkontrolliert auflaufen. Durch die Trockenheit ist noch nicht viel aufgelaufen, aber unter Umständen reichen die wenigen nun gefallenen Niederschläge aus. So kann dann die erste aufgelaufene Ackerfuchsschwanzwelle mit einer flachen Bearbeitung bekämpft werden. Hier bietet sich die Verwendung eines Striegels, Messer- oder Prismenwalze oder auch Kurzscheibenegge oder Flachgrubber mit ganz flacher Arbeitstiefe (möglichst 1-2 cm) an. Dieser Arbeitsgang kann je nach Bedarf wiederholt werden und dann bei jedem Schritt leicht tiefer gehen. Zwischen den Arbeitsgängen kann, wo noch erlaubt (siehe hierzu weiter unten), auch mit Glyphosat reinen Tisch gemacht werden. Zuletzt kann dann kurz vor der Saat die Grundbodenbearbeitung (nicht zu tief, möglichst mittels Grubber) erfolgen.
Sollten Sie Probleme mit Wurzelunkräutern, wie Distel, Winde, Ampfer oder Quecke haben, können diese bei ausreichender Blattmasse mit 5,0 l/ha Kyleo (Glyphosat + Wuchsstoff) bekämpft werden.
Optimale Bedingungen für eine gute Dauerwirkung sind:
- möglichst kurze Getreidestoppel, Stroh abfahren oder kurz häckseln
- viel Blattmasse der Unkräuter, Wiederaustrieb abwarten, Winden mind. 20 cm
- gute Benetzung; optimal ist wüchsiges Wetter nach Regen oder bei Taubildung
Die Wartezeit (Zeit bis zur Saat der Folgekultur) bei der Anwendung von Kyleo ist:
3 Tage vor Getreide, 7 Tage vor Gräsern und Sorghum, 14 Tage vor Zwischenfrüchten (Senf, Phacelia, Klee-Arten) und 28 (!) Tage vor Raps.
Eine möglichst lange Einwirkzeit bis zur Bodenbearbeitung erhöht den Bekämpfungserfolg, diese sollte bei Ackerwinde mind. 14 bis 17 (besser 21) Tage betragen.
Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung erlaubt gegen die ausdauernden Arten eine Stoppelbehandlung nur auf betroffenen Teilflächen, unter der Voraussetzung, dass vorbeugende Maßnahmen (z.B. Pflugfurche) nicht geeignet oder zumutbar sind. Ganzflächiger Einsatz ist nur auf erosionsgefährdeten Flächen als Stoppel- bzw. Vorsaatbehandlung oder bei Mulch- oder Direktsaat als Vorsaatbehandlung erlaubt. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit erscheint ein Pflugeinsatz vorerst schwierig. Die Notwendigkeit des Einsatzes von Glyphosat sollte dokumentiert werden.
Glyphosat ist in allen Wasser- und Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten!!!
Auf drainierten Flächen ist Kyleo verboten. Auch bei nachfolgenden ÖVF-Zwischenfrüchten darf kein Herbizid nach der Ernte der Vorfrucht eingesetzt werden. Alle Anwendungsbestimmungen und die jeweiligen Gebrauchsanleitungen der eingesetzten Mittel beachten.
Bei der Anwendung ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen den Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand zweier aufeinanderfolgender Behandlungen mit glyphosathaltigen Produkten die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet (NG352)
Grundsätzlich ist bei den Stoppelbehandlungen darauf zu achten, dass Freiflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden (z. B. Wegränder, Wege, Böschungen, Feldraine), nicht getroffen werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Flächen abspritzt, handelt ordnungswidrig. Der Verstoß ist zudem Cross Compliance relevant.