Düngung – Sperrfristen beachten!
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 30.10.2020
N. Waldorf, renommierte Anbauexpertin im Landwirtschaftsamt Buchen, übermittelt die im Neckar-Odenwald-Kreis geltende Allgemeinverfügung zur Sperrfristverschiebung auf Grünland.
Daraus ergibt sich, dass auf Grünland bis einschließlich 14. November noch Gülle ausgebracht werden darf. Dies gilt jedoch nicht in Wasserschutzgebieten. Hier beginnt die Sperrfrist am 01. November.
Die Aufbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte darf noch bis 01. Dezember erfolgen, wenn im Folgejahr eine Kultur mit Düngebedarf angebaut wird. In der Zeit vom 01.12. bis 15.01. gilt ein Aufbringverbot von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat (größer 0,5% in der TM).